Ausgangslage, d.h. aktuelle Eigenmietwert-Besteuerung
Bei selbst genutztem Wohneigentum (Hauptwohnsitz und Zweitwohnungen) wird der Eigenmietwert dem steuerbaren Einkommen angerechnet. Die Kantone können diesen Eigenmietwert im Bereich von 60 bis 100% einer vergleichbaren Miete festlegen. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.