Argumente für einen Systemwechsel nach den Vorstellungen der ständerätlichen Wirtschaftskommission:
- Kein Systemwechsel für Zweitwohnungen
- Aufhebung des Eigenmietwerts für den Hauptwohnsitz
- Kein Steuerabzug für Unterhaltskosten
- Abzüge für Energie, Umwelt und Denkmalpflege als kantonale Optionen
- Schuldzinsabzüge für 80 oder 100% der Vermögenserträge (Mieteinnahmen, Erträge aus Aktien, Erträge aus Wertpapieren, usw.)
- Schuldzinsabzug nur noch für Ersterwerber (was immer das bedeuten mag)
Platz für Alternativen
Die Abschaffung der EMW-Besteuerung hat den Vorteil, dass an ihrer Stelle ein besseres Steuermodell möglich wird.
Finanzmarkt-Stabilität
Ohne Steuerabzug für Schuldzinsen entfällt der problematische Anreiz zur chronischen Verschuldung. Hauseigentümer werden sich vermehrt darum bemühen, ihre Schulden zu reduzieren. Dies verringert
die rekordhohe Privatverschuldung und damit auch die Risiken für den Finanzmarkt.
Privatverschuldung
Ohne Steuerabzug für Schuldzinsen werden Hauseigentümer ihre Schulden wenn möglich abbauen. Damit verringert sich die Zahl der Privathaushalte die bei einem markanten Anstieg der Hypothekarzinsen
in Not geraten.
Negativer Steuerertrag
Ohne EMW-Besteuerung gibt es auch den Fall nicht mehr, dass der Fiskus bei hohen Hypothekarzinsen jährlich mehrere Milliarden verliert. (Bei einem Zins > 2.5 % sind die Abzüge grösser als der
Eigenmietwert. Daraus resultiert ein negativer Steuerertrag.)
Zu hoher Steuersatz
Das Steuermodell nimmt keine Rücksicht auf die Amortisationskosten. Wird ein Haus nach 80 Jahren abgerissen, müssen jährlich ca. 10'000 CHF amortisiert werden. (80 * 10'000 CHF = 800'000 CHF).
Der EMW dürfte an Stelle von 20'000 CHF dann lediglich 10'000 CHF betragen.
Viel zu hoher Steuersatz
Verglichen mit der MwSt von rund 8 % ist die maximale Steuer auf dem EMW viel zu hoch. Ohne Abzüge kann die Steuer 20 % und mehr betragen. Das ist unverhältnismässig hoch. Kommt hinzu, dass
Wohnen teilweise einem Grundbedürfnis entspricht, auf welches ein reduziertes Satz anzuwenden wäre.
Vollständige Liste der Argumente siehe Download.